Betriebliche Altersvorsorge
Die clevere Vorsorge für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und gleichzeitig die Vorsorge zu stärken.
Als Arbeitgeber unterstützen Sie Ihre Angestellten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge, was nicht nur soziale Verantwortung zeigt, sondern auch steuerliche und finanzielle Vorteile mit sich bringt.
Altersvorsorge mit Arbeitgeberunterstützung
Die bAV ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Dabei stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die Sie als Arbeitgeber anbieten können.
Diese Form der Altersvorsorge ist besonders attraktiv, da sie steuerliche Vorteile und unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Förderungen bietet. Sie ist ein starkes Instrument für Mitarbeitergewinnung und -bindung, was sich positiv auf Ihr Unternehmen auswirkt.
Flexible Modelle für Ihre Praxis
In Deutschland gibt es verschiedene Wege, eine bAV umzusetzen. Wir beraten Sie zu den passenden Optionen für Ihre Praxis:
Direktversicherung
Sie schließen eine Lebens- oder Rentenversicherung für Ihren Mitarbeiter ab. Sie ist besonders einfach zu handhaben und bietet eine sichere Rentenzahlung.
Pensionskasse
Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die eine lebenslange Rente ermöglicht. Beiträge werden oft gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.
Pensionsfonds
Bieten eine flexible und kapitalmarktorientierte Altersvorsorge, die auf höhere Renditen abzielt, aber auch ein gewisses Risiko birgt.
Unterstützungskasse
Eine vom Arbeitgeber finanzierte, rechtlich selbstständige Einrichtung. Sie hat keine Versicherungsaufsicht, bietet aber durch Rückdeckungen mit Versicherungen eine hohe Sicherheit.
Direktzusage (Pensionszusage)
Sie als Arbeitgeber verpflichten sich, eine Leistung im Rentenalter zu zahlen. Diese Form ist sehr flexibel, aber auch mit höheren Risiken verbunden.

Ihr Vorteil unserer unabhängigen Beratung
Mitarbeitergewinnung | Sie steigern die Attraktivität Ihrer Praxis und binden qualifizierte Fachkräfte langfristig.
Steuerersparnis | Die bAV-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Geringere Sozialabgaben | Durch die Entgeltumwandlung sparen Sie und Ihre Angestellten Sozialversicherungsbeiträge.
Wettbewerbsvorteil | Sie stärken Ihre Arbeitgebermarke und positionieren sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
Flexibilität und individuelle Lösungen | Sie können die bAV flexibel gestalten und an die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter sowie an die wirtschaftliche Lage Ihrer Praxis anpassen.
Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sich an der bAV zu beteiligen. Dies hat die Attraktivität der Vorsorgeform erheblich gesteigert.
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15 % Zuschusspflicht: Sie sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % auf die umgewandelten Entgeltanteile beizusteuern, wenn Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
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Ausweitung auf Bestandsverträge: Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Zuschusspflicht auch für bereits bestehende bAV-Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden.
Ein strategisches Instrument für Ihr Unternehmen
Die bAV ist ein strategisches Instrument, das Ihrer Praxis vielfältige Vorteile bietet. Sie hilft Ihnen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, die Steuerlast zu senken und die Produktivität zu steigern.
Praxistipp:
Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters auf maximale Flexibilität. Da Jobwechsel heute an der Tagesordnung sind, sollten die An- und Abmeldung der bAV störungsfrei funktionieren.
Wir setzen auf Anbieter, die neben einer überdurchschnittlichen Rendite auch eine hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung ermöglichen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und erhöhten Verwaltungsaufwand.